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"Tarifautonomie sichert gleiche Chancen"

Die Tarifautonomie ist eine wesentliche Grundlage der sozialen Demokratie. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben das grundgesetzliche Recht, unabhängig von staatlicher Einmischung Arbeitsbedingungen als Mindestbedingungen rechtsverbindlich in Tarifverträgen zu regeln. Die Tarifbindung gilt grundsätzlich nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.
Die Tarifautonomie ist ein elementares Freiheitsrecht. Die Beschäftigten gleichen dadurch ihre Unterlegenheit gegenüber den Arbeitgebern aus. Die Schutzfunktion der Tarifverträge setzt voraus, dass sie weder von Arbeitgebern noch von Betriebsräten, einzelnen Beschäftigten oder durch Belegschaftsabstimmungen abgeändert werden können.
Tarifverträge in rund 300 Branchen sind Garant dafür, dass Deutschland weltweit zu den Ländern mit den wenigsten Arbeitskämpfen gehört, weit hinter den USA, England oder Dänemark. Die Tarifvertragsparteien haben ein differenziertes System von über 57.000 Tarifverträgen geschaffen. Damit sind Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland jahrzehntelang gut gefahren.
Tarifverträge sichern einerseits ein Mindestniveau für die tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten einer Branche. Sie eröffnen andererseits Gestaltungsspielräume für die Betriebe, angefangen von den Arbeitszeiten über Entgeltregelungen bis hin zur Altersteilzeit und Betriebsrente.
Also, liebe Politiker, Hände weg von der Tarifautonomie!
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