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Was man wissen sollte

Wozu brauchen wir überhaupt Tarifverträge?
Ohne Tarifverträge müssten die Beschäftigten oder die Betriebsräte mit dem Arbeitgeber Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit wären sie leichter erpressbar. Tarifverträge sichern Entgelte, Arbeitsbedingungen und den sozialen Frieden. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. In kaum einer anderen Industrienation wird so wenig gestreikt wie in Deutschland.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
In Lohn-, Gehalts-, bzw. Entgelttarifverträgen werden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vereinbart, wobei eine durchschnittliche Laufzeit von einem Jahr festgelegt wird. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge regeln die Dauer der Arbeitszeit, den Urlaub, Arbeitsbedingungen sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit beträgt hier drei bis fünf Jahre. In sonstigen Tarifverträgen werden zum Beispiel Fragen der Schlichtung, der betrieblichen Altersversorgung, der Altersteilzeit, Arbeitskampfregeln, Kündigungsschutz, Verdienstsicherung, Kurzarbeit und vermögens-wirksame Leistungen geregelt. Auch diese Tarifverträge laufen zwischen drei und fünf Jahren.
Warum schließen Gewerkschaften auch Haustarifverträge?
Betriebe, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, können mit der Gewerkschaft sogenannte Haustarifverträge abschließen. Damit sind sie auch tarifgebunden und müssen nicht mit jedem Beschäftigen einzeln die Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln. Es macht aber nur dann Sinn, einen solchen Haustarifvertrag abzuschließen, wenn betriebliche Besonderheiten einen solchen Tarifvertrag erforderlich machen. Die Gewerkschaften nehmen als Basis für einen Haustarifvertrag zumindest die tariflichen Standards der vergleichbaren Branche, damit eine Sogwirkung für den Flächentarifvertrag ausgeschlossen wird.
Was steht in einem Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zu Entgelten, Arbeitszeiten, Urlaub, usw. werden im sogenannten normativen Teil festgelegt. Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der sogenannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages
Können Arbeitgeber und Beschäftigte von einem Tarifvertrag einvernehmlich abweichen, zum Beispiel zum Arbeitsplatzerhalt?
Von einem Tarifvertrag kann nur aus zwei Gründen abgewichen werden. Erstens: Wenn die Regelungen auf betrieblicher Ebene für die Beschäftigten günstiger sind als im Tarifvertrag (Günstigkeitsprinzip). Also im Falle höherer Löhne, besserer Arbeitsbedingungen, kürzerer Arbeitszeiten. Zweitens: Wenn die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber) es zulassen. Beispiele hierfür sind die sogenannten Öffnungsklauseln oder Härtefallregeln zur Abwendung von Insolvenzen und zur Beschäftigungssicherung. Die Union will nun beim Günstigkeitsprinzip auch die Beschäftigungssicherung einbeziehen. Das heißt, die Arbeitgeber sollen im Einvernehmen mit den Belegschaften niedrigere Löhne für die Arbeitsplatzsicherung vereinbaren können, ohne dass die Tarifvertragsparteien, die den Tarifvertrag geschlossen haben, bei diesem Verfahren beteiligt werden. Dadurch würden Betriebsräte und Belegschaften erpressbar. Weil sie schwächere Verhandlungspartner sind als die Gewerkschaften, könnten die Arbeitgeber für sich bessere Konditionen herausschlagen.
Warum muss unbedingt eine Gewerkschaft mit den Arbeitgebern verhandeln? Mein Betriebsrat kann das doch auch Der kennt den Betrieb viel besser als die Gewerkschaft?
Der kennt den Betrieb vielleicht sogar besser, ist aber gegenüber dem Arbeitgeber erpressbar. Betriebsräte dürfen nicht zum Streik aufrufen und können schon deshalb nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte und Gewerkschaften ergänzen sich gegenseitig. Das hat sich über fünfzig Jahre lang bewährt.
Sind die Tarifverträge nicht viel zu unflexibel?
Im Gegenteil: Die Gewerkschaften haben gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und zukunftsweisende Tarifverträge vereinbart. Bis Ende 2002 waren es in 300 Branchen 57.329 Tarifverträge. Es gibt zahlreiche Vereinbarungen, die ermöglichen, von Arbeitszeit, Löhnen und Gehältern abzuweichen, wenn es für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig ist. Außerdem regeln die Tarifverträge Qualifizierung, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge.
CDU und CSU fordern geringe Einstiegstarife für Arbeitslose. Warum sperren sich die Gewerkschaften dagegen?
In vielen Branchen gibt es bereits Tarifverträge, die Einstiegstarife mit Abschlägen bis zu zehn Prozent für Langzeitarbeitslose regeln. Eine Ausweitung dieser Praxis wäre schon allein deshalb ungerecht, weil viele Arbeitslose nur kurze Zeit ohne Arbeit sind, was keine Auswirkung auf ihre Fähigkeiten hat. Warum sollten sie also geringer bezahlt werden?
Haben Gewerkschaften nicht gerade in der Tarifpolitik den Anschluss an die Zeit verpasst?
Die Fakten beweisen das Gegenteil: Die Gewerkschaften haben sich dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel gestellt und gemeinsam mit den Arbeitgebern innovative, flexible und zukunftsweisende Tarifverträge vereinbart. So haben die Gewerkschaften zum Beispiel Tarifverträge zur Qualifizierung vereinbart, die Sie im Beruf weiter bringen. Tarifverträge zur Altersteilzeit oder zur betrieblichen Altersvorsorge dienen Ihrer langfristigen Planung. Im Bereich der Zeitarbeit haben die Gewerkschaften schließlich erstmals Flächentarifverträge für diese Branche geschlossen und damit die Grundlagen dafür gelegt, dass die Branche sich ihres bislang schlechten Rufes entledigen kann.
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