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10 Punkte für Tarifverträge

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Punkt 1:
Im Tarifvertrag steht mehr! |
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Im Tarifvertrag steht mehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden alle wichtigen Fragen zu Arbeits- und Sozialbedingungen in Tarifverträgen geregelt: Lohn und Gehalt, Arbeits- und Ruhezeiten, Einstufungen und Anrechnungszeiten, Pausen- und Urlaubszeiten, Versetzungen und Kündigungen, das steht im Tarifvertrag.
Tarifverträge werden in den unterschiedlichsten Formen abgeschlossen, allein im Freistaat Sachsen gibt es über 3.000 Verträge: Mantel- und Flächentarife für ganze Branchen, Anerkennungs- und Haustarifverträge für einzelne Unternehmen. Nur die Gewerkschaften können Tarifverträge abschließen. Erfolgreiche Tarifbewegungen setzen Stärke und Durchsetzungskraft voraus, und allein eine Gewerkschaft kann mit ihren organisatorischen und finanziellen Mitteln hier den entsprechenden Druck entfalten, um Tarifbewegungen erfolgreich zu bestehen.
Dazu brauchen wir die Unterstützung möglichst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit vereinten Kräften setzen wir uns durch. Sachsen braucht Tarifverträge. Sozialer Friede, berufliche Mitbestimmung, Abwehr von Schmutz- und Unterbietungskonkurrenz, gesellschaftlicher Interessenausgleich und demokratische Verständigung, Möglichkeiten für mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze, Rentenanpassung und Arbeitszeitkonto das leisten Tarifverträge.
Gerade im Osten Deutschlands sind die Verwerfungen und Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt besonders drastisch spürbar denn hier gelten sehr wenige Tarifverträge. Tarifbrüche und Tarifflucht der Arbeitgeber nehmen zu. Die gemeinsamen Interessen und Ansprüche und Rechte müssen, wenn sie erkämpft sind, immer wieder neu erstritten und durchgesetzt werden. Der Zusammenhalt aller Mitglieder macht uns stark.
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