10 Punkte für Tarifverträge




Punkt 10:
Die Tarifautonomie ist unser Recht!
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Die Tarifautonomie in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem Grundgesetz und dem Tarifvertragsgesetz von 1953. Seit 1990 gilt es in den neuen Bundesländern. Mit Tarifautonomie wird das rechtsstaatliche Prinzip bezeichnet, daß die Tarifpartner — die Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften — Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbeziehungen im gegenseitigen Einverständnis regeln. Konflikte werden zwischen den Tarifpartnern auch im Arbeitskampf ausgetragen, ohne daß der Staat und die Politik sich einmischen. Koalitionsfreiheit meint, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich zur Vertretung ihrer beruflichen Interessen zu Organisationen zusammenschließen, ihnen darf dafür von keiner Seite ein Nachteil entstehen.

Die Tarifautonomie und die darauf beruhenden Tarifverträge bieten viele Vorteile gegenüber den Arbeitsgesetzen der Bundesrepublik. Die Tarifpartner können flexibler und kurzfristiger auf Entwicklungen und Probleme der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes reagieren als das mit Gesetzen möglich wäre, die erheblich längere Zeiten im Gesetzgebungsverfahren brauchen.

Damit die Tarifautonomie kein bloßes Recht bleibt, sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert, täglich für die eigenen Interessen und Forderungen aktiv zu werden. Natürlich ist das einfacher mit der tatkräftigen Unterstützung der Kollegen und Kolleginnen, der Gewerkschaften und des DGB. Die eigene Position zu stärken und selbst den Willen und die Bereitschaft zu demonstrieren, die berechtigten Interessen mit Kraft und Mut zu vertreten — dazu sind alle Beschäftigten aufgerufen. Die Gewerkschaften sind die richtige Organisation für die Durchsetzung unserer Ansprüche!

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