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10 Punkte für Tarifverträge

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Punkt 10:
Die Tarifautonomie ist unser Recht! |
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Die Tarifautonomie in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem Grundgesetz und dem Tarifvertragsgesetz von 1953. Seit 1990 gilt es in den neuen Bundesländern. Mit Tarifautonomie wird das rechtsstaatliche Prinzip bezeichnet, daß die Tarifpartner die Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbeziehungen
im gegenseitigen Einverständnis regeln. Konflikte werden zwischen
den Tarifpartnern auch im Arbeitskampf ausgetragen, ohne daß der
Staat und die Politik sich einmischen. Koalitionsfreiheit meint, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer können sich zur Vertretung ihrer beruflichen Interessen
zu Organisationen zusammenschließen, ihnen darf dafür von keiner
Seite ein Nachteil entstehen.
Die Tarifautonomie und die darauf beruhenden Tarifverträge bieten
viele Vorteile gegenüber den Arbeitsgesetzen der Bundesrepublik.
Die Tarifpartner können flexibler und kurzfristiger auf Entwicklungen
und Probleme der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes reagieren als das mit
Gesetzen möglich wäre, die erheblich längere Zeiten im
Gesetzgebungsverfahren brauchen.
Damit die Tarifautonomie kein bloßes Recht bleibt, sind die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gefordert, täglich für die eigenen Interessen
und Forderungen aktiv zu werden. Natürlich ist das einfacher mit
der tatkräftigen Unterstützung der Kollegen und Kolleginnen,
der Gewerkschaften und des DGB. Die eigene Position zu stärken und
selbst den Willen und die Bereitschaft zu demonstrieren, die berechtigten
Interessen mit Kraft und Mut zu vertreten dazu sind alle Beschäftigten
aufgerufen. Die Gewerkschaften sind die richtige Organisation für
die Durchsetzung unserer Ansprüche!
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