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10 Punkte für Tarifverträge

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Punkt 3:
Tarifverträge regeln die Arbeitszeit! |
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Die Arbeitszeit ist ein Hauptthema der Gewerkschaften: Flexible Regelungen der Arbeitszeit helfen, überstunden zu vermeiden und so neue Stellen zu schaffen. Teilzeitstellen und Altersteilzeit gehören mit dazu, wenn die Gewerkschaften neue Modelle der Arbeitszeiten entwikkeln. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind zum Beispiel Methoden, mit denen Arbeitgeber versuchen, die reguläre Arbeitszeit zu verlängern. Hier intervenieren die Gewerkschafter und schreiben in ihren Vorschlägen und den Tarifverträgen genau fest, wie diese Dienste angerechnet werden müssen, um die Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten.
Die Reduzierung der Arbeitszeit auf durchschnittlich 37,5 (West) bzw. 39,5 Stunden (Ost) ist einer der großen Erfolge jahrzehntelangen Kampfes der Gewerkschaften. Die Vier-Tage-Woche, die kürzeren Arbeitszeiten und die Arbeitszeitkonten gehören zu den Vorschlägen der Gewerkschaften: mehr Lebensqualität und mehr Arbeitsplätze sind die Ziele, die sie damit verfolgen. In die Tarifverträge schreiben die Gewerkschaften diese Vereinbarungen, sie haben damit den Rang unmittelbar geltenden Rechts und sind für die tarifgebundenen Arbeitgeber verbindlich. Die genaue Aufschlüsselung der Arbeitszeiten wird ergänzt mit der Durchsetzung ununterbrochener Ruhezeiten und von zwei arbeitsfreien Tagen pro Woche, die zum Beispiel im geltenden Arbeitszeitgesetz nicht vorgesehen sind.
In Zukunft werden sich die Gewerkschaften weiter für die Reduzierung der Arbeitszeit, den Abbau von überstunden, die Einführung von Arbeitszeitkonten und flexiblere Arbeitzeitmodelle einsetzen. In Tarifverträgen werden diese Vereinbarungen festgeschrieben und so für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu alltäglichen Verbesserungen.
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