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10 Punkte für Tarifverträge

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Punkt 4:
Mein Betrieb hat kein Tarifvertrag! |
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Nur Gewerkschaften können Tarifverträge durchsetzen. Deshalb ist es wichtig, die zuständige Gewerkschaft einzuschalten, wenn es darum geht, für den eigenen Betrieb eine Tarifbindung durchzusetzen. Erster Ansprechpartner ist natürlich der Betriebsrat. Wenn es noch keinen gibt, liegt es ab einer bestimmten Betriebsgröße an den Beschäftigten selbst, die Einrichtung eines Betriebsrates vom Arbeitgeber zu fordern.
Möglichst viele der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes müssen Gewerkschaftsmitglied werden, dann bestehen gute Aussichten auf Erfolg.
Die Gewerkschaft wird sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen. In den Gesprächen mit der Betriebsleitung wird die Gewerkschaft Nutzen und Notwendigkeit des Tarifvertrages vermitteln und die Forderung der Beschäftigten mit Nachdruck vertreten. Wichtig ist immer, daß die Beschäftigten selbst ihre Interessen wahrnehmen und sich für die Tarifbindung stark machen.
Es wird selten sofort gelingen, einen Tarifvertrag abzuschließen. Ausdauer und Standhaftigkeit sind hier gefragt. Tarifverträge schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen, gleichen die Arbeitsbedingungen an und unterbinden Schmutzkonkurrenz. Diesen Nutzen dem Arbeitgeber nachhaltig nahezubringen und ihn für den Abschluß eines Tarifvertrages zu gewinnen, wird die ganze Kraft und Anstrengung aller Beschäftigten brauchen.
Tarifverträge sichern wirtschaftliches Wachstum, die Zukunft des Arbeitsmarktes und soziale Ausgeglichenheit. Zwischen Arbeitgebern, Beschäftigten und der Gesellschaft leisten Tarifverträge ihren Beitrag zum Interessenausgleich: sie machen die Parteien berechenbar und den Interessenausgleich kalkulierbar, weil die Tarifpartner eine Vereinbarung treffen, die unmittelbare Gesetzeskraft besitzt.
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