10 Punkte für Tarifverträge




Punkt 9:
Tarifverträge werden abgeschlossen und erkämpft!
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Tarifverträge werden von Seiten der Gewerkschaften abgeschlossen, um die Lebens- und Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern, ihre Rechte zu sichern und die Pflichten genau abzugrenzen. Auf demokratische Art werden die neuen Tarifforderungen aufgestellt. Für den einzelnen Betrieb, die Verwaltung oder die Einrichtung diskutieren die Gewerkschafter über realistische Forderungen, die sie in den Tarifverhandlungen an die Arbeitgeber und ihre Verbände richten wollen. Die Meinungen der Basis werden gesammelt.

Jetzt werden Tarifkommissionen gebildet, denen Betriebs- und Personalräte, Tarifsekretäre, Gewerkschafter und Ehrenamtliche angehören. In diesen großen Kommissionen werden die Tarifverhandlungen vorbereitet, die Forderungen diskutiert und beschlossen. Zu den konkreten Verhandlungen werden Verhandlungskommissionen gebildet, welche die Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern führen. Wird keine Einigung mit den Arbeitgebern erreicht, so erklärt die Gewerkschaft den Abbruch der Verhandlungen. Ein unabhängiger Schlichter wird eingesetzt, der beauftragt ist, eine Verständigung zwischen den Tarifpartnern herbeizuführen. Scheitert das Schlichtungsverfahren, kann gestreikt werden. In einer Urabstimmung werden die betroffenen Gewerkschafter befragt, und wenn mindestens drei Viertel sich für einen Streik aussprechen, werden Termin, Dauer und Ablauf des Arbeitskampfes bestimmt. Die Arbeitgeber führen den Arbeitskampf oft mit Aussperrung und Streikbrecherprämien. Der Streik wird von erneuten Verhandlungen mit den Arbeitgebern begleitet, bis es zu einer Einigung kommt. Spätestens beim Streik wird klar: nur mit der Gewerkschaft können unsere Forderungen erfolgreich durchgesetzt werden.

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